Rechtsprechung
BVerwG, 30.05.2012 - 6 B 6.12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
BGleiG § 21 Abs. 3
Gleichstellungsrecht; Einspruch der Gleichstellungsbeauftragten; Vorlage des Einspruchs an den Vorstand von bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
BGleiG § 21 Abs. 3
Einspruch der Gleichstellungsbeauftragten; Gleichstellungsrecht; Vorlage des Einspruchs an den Vorstand von bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 21 Abs 3 S 1 BGleiG
Einspruch der Gleichstellungsbeauftragten; Vorlage des Einspruchs an den Vorstand von bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen - Wolters Kluwer
Unverzügliche Vorlage des unbegründeten Einspruchs einer Gleichstellungsbeauftragten beim Vorstand der selbstständigen bundesunmittelbaren Körperschaften oder Anstalten durch die Dienststellenleitung
- rewis.io
Einspruch der Gleichstellungsbeauftragten; Vorlage des Einspruchs an den Vorstand von bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGleiG § 21 Abs. 1; BGleiG § 21 Abs. 3 S. 1
Unverzügliche Vorlage des unbegründeten Einspruchs einer Gleichstellungsbeauftragten beim Vorstand der selbstständigen bundesunmittelbaren Körperschaften oder Anstalten durch die Dienststellenleitung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einspruch der Gleichstellungsbeauftragten
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 23.03.2009 - 9 K 3887/08
- VGH Hessen, 04.11.2011 - 1 A 1274/10
- BVerwG, 30.05.2012 - 6 B 6.12
Papierfundstellen
- NZA-RR 2012, 560
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.08.2011 - 6 B 16.11
Förderung des Ersatzschulwesens; Ob und Wie der Finanzhilfe
Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 6 B 6.12
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine für die erstrebte Revisionsentscheidung erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (Beschluss vom 25. August 2011 - BVerwG 6 B 16.11 - juris Rn. 2; stRspr).Dies ist dann nicht der Fall, wenn sich die aufgeworfene Frage mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres klären lässt (vgl. Beschluss vom 25. August 2011 a.a.O. Rn. 5; stRspr).
- VGH Hessen, 04.11.2011 - 1 A 1274/10
Einspruch einer Gleichstellungsbeauftragten
Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 6 B 6.12
(V) Hessischer VGH - 04.11.2011 - AZ: VGH 1 A 1274/10.
- BVerwG, 18.04.2013 - 5 B 62.12
Anspruch auf ergänzende Singularrestitution
Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine für die erstrebte Revisionsentscheidung erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 30. Mai 2012 - BVerwG 6 B 6.12 - juris Rn. 2). - VGH Bayern, 22.12.2021 - 7 BV 19.2470
Erfolgreiche Berufung im Verfahren auf Genehmigung einer sechsstufigen …
(6) Die thematisierte Frage, ob die von der Klägerin begehrte Ersatzschule staatlich anerkannt werden kann, ist für die Frage der Ersatzschuleigenschaft nicht konstitutiv (vgl. BVerwG, U.v. 30.1.2013 - 6 B 6.12 - juris Rn. 10) und vorliegend nicht streitgegenständlich. - VG Berlin, 30.04.2015 - 5 K 127.13
Zuständigkeit zur Bescheidung von Einsprüchen der Gleichstellungsbeauftragten …
Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 30. Mai 2012 - BVerwG 6 B 6.12 -, juris) zu der Sonderregelung in § 21 Abs. 3 S. 1 Halbsatz 2 BGleiG ist vorliegend nicht einschlägig. - VG Potsdam, 19.02.2015 - 2 K 1870/13
Recht des öffentlichen Dienstes
BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 6 B 6.12 -, juris Rn. 6,.